Bericht: Berufungsprozess gegen Daniel Knorreck (05.02.2018)

Die Staatsanwaltschaft ging gegen das Urteil in der Hauptverhandlung vor rund einem Jahr in Berufung. Der Berufungsprozess fand nun am 5. Februar vor dem Landgericht Freiburg statt, u. a. unter den wachsamen Augen des lokalen Staatsschutzes.

Es erfolgte eine erneute Befragung der Betroffenen, des Zeugen Lindemer (Polizeibeamter aus Weil am Rhein) und des Hausmeisters der Wohnanlage. Anschließend wurde noch der Bericht des Arztes der Betroffenen und das Urteil, durch das das halbjährige Annäherungsverbot gegen Knorrek im Februar 2016 verhängt wurde verlesen.

Neues hatte nur der Zeuge Lindemer zu berichten: So soll Knorreck während der Hausdurchsuchung zu seiner Frau gesagt haben, dass er die Betroffene „fertig machen werde“, „es sei Schluss“.

Plädoyer Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwältin führte in ihrem Plädoyer aus, dass alle Taten dasselbe Muster aufwiesen, was für eine Täterschaft Knorreks spreche. Zudem halte sie die Aussagen der Geschädigten – bestätigt durch den Bericht ihres Arztes – für überzeugend. Der Zeuge Lindemer bestätige die Aussagen der Betroffenen. Sie fordert neunzig Tagessätze vor, alternativ siebzig.

Plädoyer Verteidigung

Der Verteidiger RA Stump betonte in seinem Plädoyer, dass die Ereignisse zu weit auseinanderlägen und es kaum Beweise dafür gäbe, dass sein Mandant an allen ihm zur Last gelegten Ereignissen beteiligt gewesen sei. Der Diebstahl der Antenne passe zudem nicht in das Muster der Sachbeschädigungen. Er verwies erneut auf die „einfache“ Persönlichkeitsstruktur seines Mandanten. Zudem befinde sich dieser in einer misslichen Lage, da er aufgrund der Ereignisse umziehen musste. Der Tatbestand der Nachstellung sei nicht erfüllt, da keine Beharrlichkeit vorhandenen sei, der Angriff seines Schwiegersohns auf die Betroffene schwerer für die gesundheitliche Belastung der Geschädigten wiege, als das Verhalten seines Mandanten, die Geschädigte angeblich Mitglied einer linken Gruppierung sei, Knorreck jedoch nichts dergleichen (gemeint ist eine Mitgliedschaft in einer extrem rechten Gruppe oder Organisation) nachzuweisen sei.

Urteil

Das Urteil des zuständigen Richters fiel mit 30 Tagessätzen leicht höher aus als in der Hauptverhandlung. Geahndet wurden zwei Sachbeschädigungen am Auto der Betroffenen und der Diebstahl der Autoantenne. Die anderen vorgebrachten Tatbestände ließen sich nicht eindeutig Knorrek zuordnen. Der Tatbestand der Nachstellung sei nicht erfüllt. So müssen die Handlungen z. B. die Lebensgestaltung der betroffenen Person erheblich beeinträchtigen. Das sei trotz der diagnostizierten PTBS der Betroffenen nicht der Fall. Der Richter stellt fest, dass die vorliegenden Taten ein erster Mosaikstein im Gesamtbild seien. Die Geschehnisse, die die Situation der Betroffenen erheblich beeinträchtigten, hingen zwar damit zusammen, hätten aber maßgeblicher mit dem Überfall durch Knorrecks Schwiegersohn zu tun. Der Richter betonte, dass es neben einer strafrechtlichen, auch eine politische Aufarbeitung der Geschehnisse bedürfe.

Bewertung

Allgemein erschien der Richter in Freiburg im Vergleich zu seinem Kollegen in Lörrach sehr viel wacher und mehr an einer tatsächlichen Aufklärung interessiert. Er betonte das große Ganze, weigerte sich aber nicht eindeutig belegbare Taten zu ahnden.

Trotzdem spiele das Tatmotiv „Rassismus“ wieder keine Rolle im Prozess. Wir verweisen deshalb auf unsere Bewertung der Hauptverhandlung.

Ob es zu Prozessen gegen die Nazibande aus Weil am Rhein kommen wird, steht derweil noch in den Sternen. Das Verfahren wegen der Verstöße gegen das Annäherungsverbot wurde inzwischen eingestellt, angeblich weil die Weigand-Brüder nicht mehr aufzufinden seien. Es scheint, dass, wenn es um die Verfolgung rechter Straftäter geht, der Rhein für die deutschen Behörden zu einer unüberwindbaren Grenze wird…

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30. März: Gegen den Wahlkampfauftakt der AfD in Breisach!

Am 30. März um 19:30 Uhr beginnt der AfD-Kreisverband Freiburg mit seiner Wahlkampferöffnung. Aus diesem Anlass ist eine Veranstaltung mit Alice Weidel, Mitglied im AfD-Bundesvorstand, in der Spitalkirche Breisach geplant.

Breisach wurde nicht zufällig als Veranstaltungsort gewählt. Schon seit geraumer Zeit können hier offen angekündigte Stammtische des Kreisverbands Breisgau/Hochschwarzwald stattfinden. Zivilgesellschaftlichen oder antifaschistischen Protest gab es bisher leider kaum. Der AfD zu zuzugestehen, eine Partei wie jede andere zu sein, wäre ein Fehler. Widerstand gegen die AfD hat sich in der Vergangenheit bereits bewährt. So konnte im Dezember 2016 eine Kundgebung der rechten Partei, mit dem Ziel den Mord an einer Freiburger Studentin zu instrumentalisieren, von mehreren Hundert Antifaschist_innen in Freiburg verhindert werden.

Auch der Freiburger Kreisverband fällt regelmäßig durch besonders rechte Positionen und die ideologische und persönliche Nähe zu Björn Höcke auf. Die Vernetzungen zur Identitären Bewegungen sind gut und die Nachwuchs-Mitglieder der Jugendorganisation „Junge Alternative“ rekrutieren sich immer häufiger aus der rechten Burschenschaft „Saxo-Silesia“. Als Antifaschist_innen wollen wir diese offen zur Schau getragenen rassistischen Parolen, antifeministischer Hetze und sozialchauvinistischer Spaltungspolitik nicht länger hinnehmen. Um das deutlich zu machen, ist der 30. März auch für uns der Stichtag damit zu beginnen, gegen den Wahlkampf der AfD vorzugehen.

Kommt mit uns am 30. März nach Breisach. Zeigt der AfD, dass sie weder in Breisach noch sonstwo ungestört ihre Hetze verbreiten kann. Gemeinsam gegen Rassismus, Reaktion und Patriarchat!

Gemeinsame Zugfahrt aus Freiburg:
Donnerstag 30.März | 18:15 Uhr | Gleis 5 | HBF Freiburg

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Bericht: 3. Verhandlungstag der Hauptverhandlung gegen Daniel Knorreck (20.2.2017)

Am dritten und letzten Verhandlungstag der Hauptverhandlung gegen Daniel Knorreck aus Weil am Rhein kam es zu einem Beweisantrag seitens der Verteidigung, es wurde ein weiterer Zeuge gehört und nach den Schlussplädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung das Urteil verkündet. Spannend waren insbesondere die politische Einordnung durch Rechtsanwalt Stump (sein Mandant sei unverschuldet in Auseinandersetzungen zwischen dem “linken” und dem “rechten” Lager hineingeraten) sowie die Tatsache, dass ein politischer Tathintergrund durch den Richter in der Urteilsverkündung als irrelevant gewertet wurde.

Der Angeklagte soll im Zeitraum zwischen November 2015 und November unter anderem wiederholt die Türschlösser bzw. Scheibenwischer eines Autos festgeklebt, es mit Tomatensoße übergossen haben, die dazugehörige Autoantenne abgebrochen und entwendet haben sowie einen Briefkasten zugemüllt und rohes Fleisch darin abgelegt haben. Betroffen: eine Familie, die diese Handlungen als ganz klar rassistisch motiviert beurteilt.

Beweisantrag der Verteidigung: Angeklagter “nicht fremdenfeindlich”

Zunächst stellte die Verteidigung unmittelbar nach der Eröffnung der Verhandlung einen Beweisantrag auf die Feststellung des Tathintergrundes. Sein Mandant, so RA Stump, sei “keineswegs kinderfeindlich, auch nicht gegen Ausländerkinder”, sei außerdem weiterhin “keineswegs ausländerfeindlich” und jahrelang im DRK aktiv gewesen. Er sei ordnungsliebend und räume herumliegende Dinge weg. Weiterhin seien – und das beweise, dass der Angeklagte nicht “fremdenfeindlich” sei – “Farbige bei ihm ein und aus” gegangen. Anfeindungen seien vielmehr von der Betroffenen ausgegangen: so sei sein Mandant durch sie im zeitlichen Zusammenhang mit einer Demonstration, bei der er gar nicht gewesen sein soll, als “PEGIDA-Anhänger” diffamiert worden. Der Beweisantrag wurde als unerheblich abgelehnt, da die zu beweisenden Hintergründe vom Gericht “als wahr angenommen” wurden.

Befragung des behandelnden Arztes: PTBS

Dann wurde der Arzt, der die Betroffene bei ihrem Aufenthalt in der Reha-Klinik Anfang 2017 behandelt hatte, als Zeuge angehört. Seiner Einschätzung nach leide die Betroffene an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die “erst seit den Ereignissen” vorliege. Auf Nachfrage der Staatsanwaltschaft beschrieb er (allgemein) die Symptome der PTBS (Stimmungsschwankungen, erhöhte Wachsamkeit, Alpträume, Schlafstörungen, Symptome der Empfindungsorgane), sowie das Zustandekommen und die individuell unterschiedliche Anfälligkeit von Menschen für PTBS. Anschließend beschrieb er die Symptome, die er bei der Betroffenen feststellen musste und weshalb er diese als durchaus gravierend bewertete. Auffällig sei für ihn außerdem gewesen, dass sich die Anspannung der Betroffenen nach dem Verhandlungstag, der in die Zeit der stationären Behandlung fiel, signifikant erhöht hatte. Hieraus schlussfolgerte der Zeuge, dass die PTBS durchaus auf die Nachstellungen durch den Angeklagten zurückzuführen seien. Nachfragen der Verteidigung bezogen sich auf die zeitliche Einordnung der Taten, auf die die Betroffene sich dem Arzt gegenüber bezog sowie die Anzahl der von ihr benannten Täter und deren Zuordnung zur “rechten Szene” (dem Zeugen zufolge “unklar”).

Nach der Anhörung des Zeugen wurde die Urteilsbegründung aus dem Gewaltschutzverfahren im Februar 2016 verlesen. Damals wurde gegen den Angeklagten ein halbjähriges Annäherungsverbot verhängt. Die Akte legt einen rassistischen Tathintergrund nahe: so soll Knorreck der Betroffenen gegenüber “verbal ausfällig” geworden sein und sie u.a. als “N.-Schlampe” beschimpft haben.

Schlussplädoyer der Staatsanwaltschaft: “Anklagevorwurf vollumfänglich bestätigt”

Die Staatsanwältin sah den Anklagevorwurf vollumfänglich bestätigt. Das Bestreiten der Taten durch den Angeklagten sei für sie nicht glaubwürdig, er habe bei der Polizei und vor Gericht widersprüchliche Aussagen gemacht. Die Videoaufnahme zeige eindeutig ihn, dass weitere Täter im selben Zeitraum vergleichbare Taten am selben Auto (nicht aber an anderen Autos in der selben Tiefgarage) begangen haben könnten, sei ausgeschlossen. Auch die Angabe des Angeklagten, dass er den Namen der Betroffenen wegen einer angeblichen Beschwerde über seinen Hund auf einen Zettel notiert haben soll, sei unglaubwürdig. Glaubhaft waren in den Augen der Staatsanwaltschaft hingegen die gesundheitlichen Auswirkungen und deren Zusammenhang zu den hier verhandelten Vorwürfen sowie die weiteren Angaben der Zeugin. Es sei nicht erkennbar gewesen, dass es ihr darum ging, den Angeklagten zu belasten. Vielmehr sei der “fremdenfeindliche” Hintergrund der Taten eindeutig. Für die Sachbeschädigung in sechs Fällen sowie Diebstahl in einem Fall forderte sie 90 Tagessätze à 40 Euro.

Verteidigung: “unverschuldet zwischen rechtes und linkes Lager geraten”

Die Verteidigung hingegen sah lediglich in zwei der verhandelten Fälle die Täterschaft Knorrecks erwiesen: beim Sekundenkleber am Scheibenwischer (Videoaufnahme) sowie der Antenne (“da hat er idiotisch und falsch reagiert als, die Polizei zur Durchsuchung kam”). Alle weiteren Fälle mögen tatsächlich passiert sein, seien seinem Mandanten jedoch nicht eindeutig zuzuordnen. Vielmehr seien die Angaben der Betroffenen ein Rundumschlag, bei dem sie “alles Herrn Knorreck in die Schuhe schieben” wolle. Manche Erklärungen des Angeklagten erschienen zwar unglaubwürdig, aber, so RA Stump, “wir haben es hier mit einem einfach strukturierten Menschen zu tun”, und er persönlich schenke seinem Mandanten Glauben. Dieser werde von der Betroffenen nur als Täter gesehen, weil die ihn als “rechtslastig” einschätze – bereits bei der Polizeivernehmung habe sie gesagt, er “möge keine Ausländer und hat einen Schäferhund”. Da die Urheberschaft Knorrecks nur in zwei Fällen zweifelsfrei nachweisbar sei, könne auch vom Tatbestand der Nachstellung nicht die Rede sein, da die hierzu erforderliche “Beharrlichkeit” offensichtlich nicht gegeben sei.

Die Betroffene habe beobachtet, wie sich der Angeklagte negativ über Türken geäußert habe. Aber, so RA Stump: “WER hat sich noch nicht irgendwann in seinem Leben negativ über einen oder mehrere Ausländer geäußert”, da könne man ja “halb Deutschland nehmen”. Weiterhin werde seinem Mandanten unterstellt, er habe die Kinder der Betroffenen angestarrt – RA Stump blieb bei vielsagenden Andeutungen, ein solcher Vorwurf sei “hart, besonders für denjenigen, den er trifft”.

Sein Mandant gehöre “keiner rechtsradikalen Partei oder Gruppe” an und gehe nicht auf Demonstrationen. Die Anklage, er sei “rechtsradikal”, wäre damit bei den Haaren herbeigezogen. Vielmehr wäre er “unverschuldet zwischen zwei Lager geraten, die sich wechselseitig bekämpfen”. Die Betroffene hingegen gehöre dem “linken Lager” an. Hierdurch habe sie sich, so RA Stump, “zwingend zur Zielscheibe” rechter Angriffe gemacht. Er zog nicht in Zweifel dass die Betroffene “Opfer bestimmter Anschläge geworden ist” – es sei aber nicht auszuschließen sondern im Gegenteil durchaus denkbar, dass es “andere aus der rechten Szene” waren.

Den Zusammenhang der psychischen Belastung der Betroffenen mit den hier verhandelten Vorwürfen sah er durch den späten Zeitpunkt, zu dem sie sich erst ärztliche Unterstützung nahm, nicht gegeben – er ignorierte mit dieser Beurteilung die Aussage des Arztes, dass genau diese Schwierigkeiten, sich in Behandlung zu begeben, Teil der Symptomatik einer PTBS sind.

Es blieben also der Diebstahl bzw. die Unterschlagung der Antenne sowie eine Sachbeschädigung am PKW der Betroffenen. Für die Berechnung des Strafmaßes solle aber in Betracht gezogen werden, was der Angeklagte bereits alles durchmachen musste: so wurde ihm fristlos die Wohnung gekündigt, er soll zum “Ziel diffamierender Pressemitteilungen” geworden sein, und Freunde und Verwandte hätten sich von ihm abgewandt. Niemand wolle mehr etwas mit ihm zu tun haben, Menschen, die sich zu Zeug_innen-Aussagen bereit erklärt hatten, seien aus Angst abgesprungen.

Urteil: polit. Motivation weder feststellbar noch relevant

Das Urteil belief sich schließlich, auch weil der Angeklagte keine Vorstrafen vorzuweisen hatte, auf lediglich 20 Tagessätze à 40 Euro sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. Es gehe, so der Richter, nicht um die Gesinnung. Die Schuld an einigen, nicht aber allen Taten sei erwiesen, es habe Vorfälle mit anderen Personen gegeben, aber ein Zusammenhang des Angeklagten mit diesen Tätern sei nicht feststellbar. Von einer Nachstellung könne angesichts dessen nicht gesprochen werden, auch sei die Kausalität für die posttraumatische Belastungsstörung der Betroffenen nicht eindeutig belegbar, es sei im Zeitraum, bis sie schließlich den Arzt aufsuchte, auch noch zu anderen Vorfällen gekommen. Zur Tatmotivation schließlich lasse sich nichts sagen, eine möglich politische Motivation ließe sich nicht aufklären, sei allerdings auch gar nicht relevant.

Bericht des SWR über Ausgang und Kontext des Verfahrens:

http://www.swr.de/swraktuell/bw/suedbaden/amtsgericht-loerrach-geldstrafe-im-prozess-um-nachbarschaftsstreit/-/id=1552/did=19051538/nid=1552/1ernudi/index.html

Unsere Bewertung

  • Sehr problematisch war unseres Erachtens der Umgang des Gerichts mit dem rassistischen Tathintergrund. Da wäre zum einen die Normalisierung rassistischer Einstellungen (und zwar sowohl der seines Mandanten als auch gesamtgesellschaftlicher) durch RA Stump. Dass ausgrenzende und abwertende Einstellungen von “halb Deutschland” geteilt werden, macht sie nicht zu etwas Harmlosem – ganz im Gegenteil. Was sich besonders drastisch im NSU-Komplex, aber auch tagtäglich in Ermittlungen und Verfahren im Kontext rassistischerGewalt zeigte und zeigt, war auch in dieser Verhandlung zu beobachten: der Einordnung und Beurteilung der Taten durch die Betroffenen wird nicht nachgegangen, kein Gewicht gegeben. Die politische Tatmotivation sei dem Urteilsspruch zufolge weder aufklärbar noch relevant – wir konnten aber gar keine Bemühungen wahrnehmen, durch entsprechende Nachfragen etwas über die Tatmotivation herauszufinden.Es fehlt ganz offensichtlich ein tiefergehendes Verständnis von der Wirkweise gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und extrem rechter Ideologie sowie eine tatsächlich juristische Handhabe, Hassverbrechen als solche zu benennen und zu behandeln und mit einem höheren Strafmaß zu belegen (wie dies etwa in den USA der Fall ist).
  • Bedenklich finden wir weiterhin die Aussage der Verteidigung, die Betroffene habe sich durch ihre angebliche Zugehörigkeit zum “linken Lager” zwingend zur Zielscheibe rechter Gewalt gemacht. Nicht nur handelt es sich bei dieser Argumentation um eine klassische Täter-Opfer-Umkehr. Auch findet hier wiederum eine Normalisierung rechter Gewalt statt, diesmal von Bedrohung und Gewalt gegen politische Gegner_innen. Es ist Teil extrem rechter Ideologie und Strategie, dass Gewalt als legitimes Mittel zur Durchsetzung der eigenen politischen Ziele gilt. Chroniken von Opferberatungen sprechen hierzu eine eindeutige Sprache. Den Betroffenen die Schuld für ihre Gewalterfahrung selbst zuzuschieben bedeutet in letzter Konsequenz die Aufgabe einer (meinungs-)pluralen Gesellschaft gegenüber einer zutiefst chauvinistischen Ordnung.
  • Drittens wurde der Angeklagte als “unverschuldet in einen Konflikt zwischen rechtem und linkem Lager geraten” dargestellt. Plötzlich geht es nicht mehr um die Verantwortung eines Mannes für eine ganze Reihe von Straftaten, sondern er wird selbst zum Opfer stilisiert, das ohnmächtig und ausgeliefert (und ganz gewiss kein Akteur) ist. Anstatt seine Verantwortung sowie das Wirken von Rassismus und gegebenenfalls spezifisch rechter Gewalt gegen nicht-Rechte herauszuarbeiten, wurde eine von den tatsächlichen Phänomenen vollständig abstrahierende inhaltsleere rechts-links-Diskussion geführt. Dass dies den Blick auf die Abwertung von Menschen und Gewalt gegen sie verstellt, ist und bleibt fatal. Denn hier geht es nicht um das “wechselseitige Bekämpfen von rechtem und linkem Lager”, sondern um Menschenverachtung, die zu Gewalt wird.
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Bericht: 2. Verhandlungstag der Hauptverhandlung gegen Daniel Knorreck (31.01.2017)

Nachdem am ersten Verhandlungstag die Anklage der Staatsanwaltschaft verlesen und die Einlassungen des Angeklagten sowie die Zeuginnenaussage der Geschädigten gehört wurden, folgten am zweiten Verhandlungstag die Befragung zweier weiterer Zeugen sowie die Inaugenscheinnahme eines Beweis-Videos.

Zunächst wurde Hr. Lindemer, der im Fall ermittelnde Polizeibeamter, der sämtliche Anzeigen durch die Geschädigte aufgenommen hatte, in den Zeugenstand gebeten. Er gab kurz und in Übereinstimmung mit der Staatsanwaltschaft sowie der Aussage der Geschädigten die Taten wieder, die bei ihm zur Anzeige gebracht worden waren.

Dann beschrieb er eine Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten: Knorreck habe nicht nur „aufgebracht und aggressiv“ gewirkt, sondern auch versucht, die Antenne vom Auto der Geschädigten (deren Diebstahl ihm vorgeworfen wird) unter seinem T-Shirt zu verstecken. Auch als dieser Versuch scheiterte, versuchte Knorreck den Aussagen des Polizeibeamten zufolge weiter, sie zu verstecken, sich zu rechtfertigen und zu behaupten, es sei seine.

Von der Durchsuchung des Autos des Beschuldigten beschrieb der Beamte die Aufkleber sowie den zum Aufkleber auf dem Auto der Geschädigten passgenauen Papierträger, die er dort vorfand. Ihm wurden durch den Richter zudem Fotoaufnahmen von der Autoantenne sowie von den Aufklebern vorgelegt, die er wiedererkannte.

Die Nachfragen sowohl der Staatsanwältin als auch der Verteidigung bezogen sich auf das Motiv der Taten. Die Betroffene, so Lindemer, habe ihm gegenüber „Fremdenhass“ genannt, und dies unter anderem an einem Vorfall zwischen Knorreck und einer anderen Familie (die von allen Beteiligten als „türkisch“ bezeichnet wurde und die der Angeklagte als „Dreckspack“ beschimpft haben soll) sowie an seiner Gestik und Ausdrucksweise ihr gegenüber (weil ihre Kinder dunkelhäutig seien) festgemacht. Insbesondere seien dies Gesten des Ekels gewesen. Eine weitere Nachfrage der Verteidigung bezog sich auf ein kurzes Gespräch zwischen dem Zeugen und der Geschädigten direkt vor Beginn der Verhandlung. Dabei, so Lindemer, habe er sie nach ihrem Befinden gefragt und erfahren, dass sie „in Kur“ gewesen sei.

Im Anschluss gab es gemeinsam mit dem Zeugen eine Inaugenscheinnahme des Videos 8.11.2015. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, an diesem Tag den Heckscheibenwischer der Geschädigten mit Sekundenkleber festgeklebt zu haben. Nach den zahlreichen Vorfällen im Vorfeld hatte die Betroffene in ihrem Auto eine Überwachungskamera installiert, von der eine Aufnahme vom 8.11.2015 vorliegt, wie sich Knorreck an der Heckscheibe zu schaffen macht. Es gab keine weiteren Fragen zu der Aufnahme.

Beim zweiten Zeugen handelte es sich um den Hausmeister des Objektes in dem sowohl die betroffene Familie als auch der Angeklagte zum Zeitraum der Taten wohnten. Seiner Aussage zufolge sei die Tiefgarage, in der das Auto der Geschädigten geparkt war, nur den Hausbewohner_innen zugänglich. Lediglich in den wenigen Sekunden zwischen der Ein-/Ausfahrt eines Fahrzeuges und dem automatischen Schließen des Tores wäre es anderen Personen möglich, in die Tiefgarage zu gelangen. Abgesehen von einem Rollerdiebstahl vor vielen Jahren waren dem Zeugen keine Vorfälle von Beschädigungen o.ä. an anderen Fahrzeugen bekannt.

Die Gesamtsumme der Sachschäden am Auto der Betroffenen wurde auf rund 1400 Euro beziffert.

Zum Schluss wollte der Richter noch zwei Atteste verlesen, die sich auf die psychische Belastung der Betroffenen durch die Vorfälle bezogen. Weil diese ihm vor der Verhandlung nicht vorlagen, erklärte der Rechtsanwalt der Verteidigung sich mit der öffentlichen Verlesung nicht einverstanden.

Die Staatsanwältin beantragte kurz vor Schluss der Sitzung noch die Anhörung eines weiteren Zeugen: des behandelnden Arztes aus einer Klinik, in der die Betroffene sich in Behandlung hatte begeben müssen. Die Hauptverhandlung wurde somit ein weiteres Mal unterbrochen und wird Mitte Februar fortgesetzt.

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Bericht: Prozess gegen Daniel Roland Knorreck am 16. Januar 2017

Am 16. Januar fand der erste Prozesstag gegen Daniel Roland Knorreck unter Polizeipräsenz und Vorkontrollen aller Besucher*innen vor dem Amtsgericht Lörrach statt. Knorreck war ein Nachbar der von Nazis bedrohten Familie in Friedlingen und hat nachweislich Kontakt zur Naziszene im Kreis Lörrach, dabei insbesondere zu den Nazis in Friedlingen.

Von der Staatsanwaltschaft wurden ihm mehrere Sachbeschädigungen vorgeworfen. So soll er mehrfach Tomatensauce über den PKW der Familie geschüttet, die Türschlösser und die Scheibenwischer des Autos festgeklebt, Aufkleber über die TÜV Plakette geklebt, die Antenne des Autos gestohlen und den Briefkasten einmal mit leeren Zeitungen, ein anderes Mal mit mariniertem Schweinefleisch zugemüllt haben. Zudem wurden ihn Verstöße gegen das Gewaltschutzgesetz vorgeworfen.

Aufgrund der Vorfälle kündigte die städtische Wohnungsgesellschaft Knorreck die Wohnung. Daraufhin lauert sein Schwiegersohn in einem Auto der Familienmutter auf, zwang sie in Anwesenheit ihres Kindes am helllichten Tag zum Anhalten und schlug sie so schwer zusammen, dass sie sich bis heute in ärztlicher Behandlung befindet und krankgeschrieben ist. Anschließend kündigt er an, ihr „Die Pegida“ auf den Hals zu hetzen. Im Juni und Juli 2016 versammelten sich Personen aus dem Milieu „friedlicher Widerstand/Pegida-Dreiländereck, die Rechte und der lokalen Nazi-Kameradschaft“ an mehreren Abenden vor der Wohnung der angegriffenen Familie und belästigen, fotografierten und bedrohen diese. Die Bedrohung durch die FaschistInnen wurde so massiv, dass die Kinder nur noch mit Begleitung von antifaschistischen Unterstützer*innen zur Schule gehen können. Gegen 8 Personen wurde im Nachgang ein richterliches Kontakt- und Annäherungsverbot verhängt.

Der verheiratete Knorreck wollte vor Gericht seine neue Anschrift nicht nennen. Generell bestritt er alle gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Auf die Frage des Richters, warum er auf einer von der Familie angefertigten Videoaufnahme am Heck des Autos der Betroffenen zu sehen sei, antwortete er, dass er sich nur den 12V Anschluss des Autos genauer ansehen wollte. Die im Nachgang festgestellte Beschädigung der Scheibenwischer sei wohl schon vorher dagewesen. Auf die weitere Frage des Richters warum die gestohlene Dachantenne des PKWs der Familie bei einer Hausdurchsuchung bei ihm gefunden wurde, war seine Antwort, dass er diese in der Garage auf dem Boden gefunden und zu sich nach Hause genommen hätte. Die Frage warum auch die auf dem Auto der Familie aufgeklebten Aufkleber in seinem Auto gefunden wurden, beantwortete er mit der Aussage, dass er die Aufkleber ebenfalls auf dem Boden der Garage gefunden und diese danach in seinem Auto deponiert hätte. Auf die Frage ob er – wie von der Betroffenen beobachtet – den Briefkasten der Familie mit alten Zeitungen verstopft habe, lautete seine Antwort, dass er nur kurz an seinem Briefkasten war. Zudem behauptete er, dass auch schon bei anderen Parteien im Haus rohes Fleisch und Verschmutzungen in den Briefkästen festgestellt worden wären. Die Frage, ob es Nachbarschaftsstreitereien zwischen ihm und der bedrohten Familie gegeben hätte, beantwortete er mit Nein. Ungefragt schob er noch nach, dass er nichts gegen Ausländer habe. Auf die Frage, ob er die rechten Übergriffe auf die Familie mitbekommen hätte, antwortete er darüber nichts Näheres zu wissen. Er würde weder rechter noch linker politischer Gesinnung sein und wäre in die Auseinandersetzung von „gewissen Personen“ hineingezogen worden. Die Rechten vor dem Haus seien ihm zwar von „kleinauf“ bekannt, sie hätten aber dort – so seine Aussage – immer nur auf ihre Eltern gewartet und niemanden bedroht. Generell war Knorreck darum bemüht, sich stets als Opfer einer Verschwörung gegen ihn darzustellen. So behauptete er die Mutter einer Freundin des Opfers hege Antipathien gegen ihn aufgrund der Zwingerhaltung seines Hundes. Es sollen ihm auch drei Personen aufgelauert haben, welche ihn massiv bedroht hätten. Zudem seien immer wieder Jugendliche mit Rollern in der Garage gewesen, diese hätten die Sachbeschädigungen begangen und die Aufkleber verklebt.

Die Staatsanwaltschaft fragte Knorreck, warum sich ein Zettel mit dem Namen der Betroffenen in seiner Wohnung befunden habe. Knorreck antwortete darauf, dass er einen anonymen Tipp bekommen habe, dass ihn das Opfer wegen seines Hundebesitzes “anschwärzen” wolle. Er betonte er sei das eigentliche Opfer: So solle die Betroffene ihn einmal mit dem Auto verfolgt haben. Auf die Frage warum er das Annäherungsverbot an die Familie und die Kündigung der Wohnung widerspruchslos akzeptiert habe, sagte Knorreck aus, dass dies die Schuld seines schlechten Ex-Anwaltes gewesen sei.

Nach der Befragung durch Richter und Staatsanwaltschaft wurde die Betroffene als Zeugin vernommen. Diese bestätigte, dass es bis zu den ersten Vorkommnissen keinen Streit zwischen ihr und Knorreck gegeben habe, es aber dann zu wiederholten Sachbeschädigungen an ihrem PKW gekommen sei und Knorreck sich oft in dessen Nähe aufgehalten habe – auch als das Auto extra umgeparkt wurde. Die Frage ob sich des Öfteren – wie von Knorreck behauptet – Jugendliche in der Garage aufgehalten hätten, verneinte sie, die Garage sei abgeschlossen und deshalb nur den Anwohnern zugänglich. Sie betonten dass sie Knorreck zweimal auf frischer Tat ertappt hätte: Einmal als er ihren Briefkasten mit den alten Zeitungen vollmüllte und ein zweites Mal auf einem Video einer von ihr – auf Anraten der Polizei und mit Erlaubnis der Hausverwaltung – installierten Kamera, als er einen Scheibenwischer festklebte. Auch wurde immer wieder bei ihr geklingelt ohne dass jemand vor der Tür stand. Knorreck lauerte ihr und ihren Kindern jedes mal beim Vorbeigehen an seiner Wohnung im Hausflur auf und starrte sie ohne ein Wort zusagen an. Knorrecks Anwalt versuchte die Betroffene mit Fragen nach den genauen Zeitpunkten ihrer Beobachtungen (Uhrzeiten) und ihren genauen Standpunkten unter Druck zu setzen, was ihm jedoch nicht gelang.

Am nächsten Verhandlungstag soll das Video der Überwachungskamera gezeigt, sowie die behandelnde Ärztin der Betroffenen vernommen werden.

Zur Bewertung des Prozesses lässt sich festhalten, dass Knorreck vor Gericht die oft bewährte Strategie südbadischer Nazis fährt zu behaupten, dass sie mit rechter Ideologie nichts am Hut oder damit gebrochen hätten. Dazu passt auch dass – anders als beiden Prozessen gegen die Annäherungsverbote – niemand aus der lokalen Naziszene im Gerichtsaal anwesend war. Knorreck versucht sich als Opfer einer (linken) Verschwörung gegen ihn zu inszenieren. Ob dies, trotz seiner schwachen Aussagen während der Verhandlung, beim zuständigen Richter verfängt wird sich zeigen.

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Antifaschistische Beobachtung und Dokumentation der Prozesse gegen die Nazibande aus Weil am Rhein

Wir werden auf dem Blog künftig die Prozesse gegen die Nazibande aus Weil am Rhein dokumentieren und versuchen eine politische Bewertung abzugeben. In Friedlingen, einem Stadtteil von Weil am Rhein, terrorisiert die Nazi-Bande um Andreas Weigand (die Rechte), seit 2013 eine Familie aus offensichtlich rassistischen Gründen. (Näheres dazu hier oder hier). Gegen einige der FaschistInnen wurden Annäherungsverbote erwirkt, durch antifaschistische Interventionen sahen sich andere zu einem Wegzug aus Friedlingen gezwungen. Auch der von den Faschisten großspurig angekündigte Großaufmarsch in Friedlingen wurde nach der Ankündigung von antifaschistischen Protesten abgesagt.

Zwar haben die Drohungen gegen die Familie aus Friedlingen in ihrer Intensität abgenommen, die Nazis im Kreis Lörrach sind jedoch weiterhin als gewaltbereit und potentiell gefährlich einzustufen. Antifaschistische Interventionen werden deshalb auch in nächster Zeit notwendig sein. Eine Chronik rechter Umtriebe im Kreis Lörrach führt die Antifa Dreiländereck.

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Rund 300 Antifaschist*innen verhindern AfD Kundgebung in Freiburg!

Rund 300 Antifaschist*innen aus unterschiedlichsten politischen Spektren störten am eine AfD Kundgebung mit ca. 20 TeilnehmerInnen so massiv, dass diese abgebrochen wurde. Der aufrufende Freiburger Kreisverband wollte mit der Kundgebung die Vergewaltigung und den Mord an einer jungen Studentin durch einen jungen Flüchtling aus Afghanistan für ihre rassistische Propaganda missbrauchen. Die angedachte Rede Raimond Hoffmanns ging im Lärm vollständig unter. Anschließend mussten die AfD’ler unter Polizeischutz ins Polizeirevier Nord gebracht werden. Den Weg dahin verbrachten sie in einem Wanderkessel der Antifaschist*innen.

Die Vergewaltigung und der Mord an einer jungen Studentin bleibt eine Tat welche durch nichts zu entschuldigen ist! Wie die AfD aber zu behaupten die Lösung wäre allen Geflüchteten das Recht auf Asyl zu verwehren ist die falsche Schlussfolgerung. Die Antwort auf Gewalt gegen Frauen und Rape Culture bleibt einzig und allein ein radikaler und transnationaler Feminismus!

Das Problem heißt Patriarchat, weltweit! Unser Feminismus bleibt antirassistisch!

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Gegen den Landesparteitag der AfD am 19. November in Kehl!

no-afd-logoKaum ein Tag vergeht, an dem Rassist*innen keine Angriffe auf Unterkünfte von Geflüchteten und Migrant*innen stattfinden. Islamfeindliche Übergriffe nehmen zu. Erschreckend viele Menschen nehmen an rassistischen, völkischen und nationalistischen Demonstrationen teil. Pegida und andere Zusammenschlüsse der extremen Rechten hetzen gegen Geflüchtete und Menschen muslimischen Glaubens, gegen nicht heterosexuelle Personen und politische Gegner*innen.

Gleichzeitig fungiert die „Alternative für Deutschland“ (AfD) zunehmend als Sammelbecken und Sprachrohr für rassistische Politik. Die AfD ist vielerorts zum Zentrum der Rechten geworden, es werden Naziparolen verbreitet und es wird gegen Andersdenkende gehetzt. So werden politische Diskurse und das gesellschaftliche Klima nach rechts verschoben. Doch die AfD ist nicht nur wegen ihrem offenen Rassismus eine ernsthafte Gefahr. Das Parteiprogramm ist in vielerlei Hinsicht reaktionär. Unter anderem wird ein traditionelles Familienbild propagiert, welches in letzter Konsequenz die Frauen zurück an den Herd drängt. So sollen beispielsweise soziale Sicherungssysteme zurückgefahren und Steuern für die Reichen gesenkt werden. Offensichtlich ist das alles nicht im Sinne der gesellschaftlich Benachteiligten, die diese Partei wählen sollen.

Wir wollen am Samstag den 19.11. vor der Stadthalle in Kehl gegen den Landesparteitag der „Alternative“ demonstrieren. Es ist wichtig auf die Straße zu gehen, um zu zeigen, dass wir weder Sexismus, Rassismus, völkischen Nationalismus, Antisemitismus noch die neoliberalen Programme der Rechten hinnehmen werden! Wir rufen dazu auf lautstark und kreativ gegen die AfD zu protestieren.

Treffpunkt ist um 8:30 am Kundgebungsort vor der Stadthalle, anschließend werden wir eine Demonstration durch Kehl durchführen, um mehr Menschen erreichen zu können!

Schließt euch an!
Gemeinsam gegen rechte und reaktionäre Hetze!

EA-Nummer (ab 8 Uhr 30 besetzt): 0160 – 951 917 27

Infos zur Anreise gibt es am 18.11 ab 18 Uhr im Offenen Antifatreffen Freiburg im Linken Zentrum, Glümerstr.2

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250 Menschen gegen rechte Gewalt in Weil am Rhein!

Folgend der Bericht des Offenen Antifa Treffen Schopfheim:

antifa_demo_weilAm 24. September 2016 haben wir gemeinsam mit 250 Antifaschist*innen aus ganz Baden-Württemberg, der Schweiz und Frankreich eine Demonstration vom Rheinpark in Friedlingen  zum Berlinerplatz in Weil am Rhein durchgeführt. Unter der Parole „Menschen statt Völker“ hatten die Offenen Antifa Treffen Schopfheim und Basel zu dem Protestzug am Tag des geplanten und nun doch abgesagten Naziaufmarschs „1. Tag der Europäischen Völker“ mobilisiert. Trotz der juristisch zweifelhaften Auflagen, die die Polizei den Anmelder*innen auferlegt hatte, konnten wir durch eine kraftvolle Demonstration und das Verteilen von Flugblättern an Passant*innen unsere Inhalte in die Öffentlichkeit tragen.

Ab 14 Uhr versammelten sich zahlreiche Aktivist*innen vor dem Rheincenter in Friedlingen. Ein Stand bot die Möglichkeit sich über lokale Nazistrukturen und antifaschistische Inhalte zu informieren. Gegen 14:30 formierte sich die Demonstration und zog zum Hüningerplatz, wo die OAT aus Basel und Schopfheim in einer gemeinsamen Rede die lokale Situation und Hintergründe des Protestes aufzeigten. Daraufhin setzte sich der Demozug entschlossen und kämpferisch in Bewegung, Pyrotechnik wurde gezündet und stoppte für den nächsten Redebeitrag am Kreisverkehr vor der Einkaufsinsel in Weil. Verschiedene Antifagruppen aus Baden-Württemberg verdeutlichten in ihrer Rede die Notwendigkeit städteübergreifender Vernetzung und einer linken Perspektive, um dem europaweiten Rechtsruck entgegentreten zu können. Die Demo wurde bis zum Berlinerplatz fortgesetzt, auf der gesamten Strecke wurden interessierte Passant*innen auf die regionale Situation aufmerksam gemacht und mehrere schlossen sich dem Protestzug an. Auf dem Berlinerplatz nutzte der Revolutionäre Aufbau Basel die Möglichkeit darauf hinzuweisen, dass ein konsequenter Antifaschismus notwendiger Weise mit fundamentaler Kritik am kapitalistischen Wirtschaftssystem verknüpft ist.

Nach der offiziellen Auflösung formierte sich eine Spontandemonstration, die am Bahnhof endete.

Doch auf dem antifaschistischen Erfolg dieses Tages dürfen wir uns nicht ausruhen!

Einerseits weil die Partei „Die Rechte“ und Umfeld weiterhin aktiv sind, andererseits wurde durch vereinzelte rechte Pöbeleien deutlich, dass es in Weil am Rhein noch viel zu tun gibt.

Sollten die Initiatoren des rechten Aufmarschs diesen tatsächlich auf November oder wann immer verschieben, müssen sie mit unserem vielfältigen Widerstand rechnen.

Wir bedanken uns bei allen Genoss*innen, die vor Ort waren und hoffen euch alle wieder auf der Straße zu treffen.

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Antifa-Demo in Weil am Rhein // Zuganreise ab Freiburg

Nachdem Andreas Weigand den Nazi-Aufmarsch am 24.09. abgesagt hat, gibt’s stattdessen am 24.09. eine antifaschistische Demonstration in Weil am Rhein, in Solidarität mit den von rechter Gewalt Betroffenen (Details dazu siehe hier im Blog).

Folgender Aufruf wurde publiziert:

Der Naziaufmarsch “Tag der Europäischen Völker” wurde abgesagt – Wir kommen trotzdem!

Antifa-Demo ab 14Uhr, Startkundgebung im Rheinpark in Weil/Friedlingen.

Sollte es dort nicht nach Demo aussehen sind wir 100 Meter weiter auf dem Hüninger Platz.

Von Freiburg wird es eine gemeinsame Zuganreise geben.

Treffpunkt ist Samstag, 24.09., 11:45 Uhr, Gleis 4, Hauptbahnhof Freiburg.

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